– Artyspark GmbH sowie Agilemind Consulting GmbH, im Folgenden als „Partner“ bezeichnet, bieten gemeinsam Dienstleistungen im Bereich Barrierefreiheit an. –
1.1 Zu den Leistungen der Partner gehören die Beratung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit von digitalen Inhalten und Internetauftritten. Dies umfasst unter anderem die Analyse von Websites auf Barrierefreiheit, Empfehlungen zur Umsetzung der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines), die Erstellung von barrierefreien Content Management Systemen (CMS) sowie Schulungen und Workshops für Unternehmen, die Barrierefreiheit auf ihren digitalen Plattformen sicherstellen möchten. Der genaue Umfang der Leistungen hängt vom jeweiligen Angebot ab.
1.2 Sofern nicht explizit und schriftlich anders vereinbart, erbringen die Partner alle in Ziffer 1.1 benannten Leistungen auf Basis eines Anzahlungsbetrags in Höhe von 40% des Angebotspreises sowie nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
2.1 Die Partner führen eine umfassende Analyse des Internetauftritts des Auftraggebers durch, um dessen Barrierefreiheitsstandards gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben und WCAG zu bewerten. Die Partner beraten den Auftraggeber hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit und erstellen einen detaillierten Plan, der die empfohlenen Änderungen und deren Umsetzung beschreibt.
2.2 Die Analyse wird auf Grundlage der vom Auftraggeber zu dessen Zielen, Zielgruppen und relevanten Produkten mitgeteilten Informationen durchgeführt. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle relevanten Informationen in einem Gespräch oder schriftlich nach Auftragserteilung mitgeteilt werden. Das Besprechungsergebnis wird von den Partnern dokumentiert und in Textform an den Auftraggeber übermittelt.
2.3 Sofern die Analyse und Beratung gemeinsam mit anderen Leistungen wie Schulungen, Workshops oder Content-Optimierungen beauftragt wird, stellt die Analyse eine eigene, der (Teil)Abnahme zugängliche Leistungsphase dar. Die Partner sind berechtigt, dem Auftraggeber das Analyseergebnis zur (Teil)Abnahme vorzulegen. Der Auftraggeber ist zur (Teil)Abnahme verpflichtet, sofern die Analyse und der Beratungsplan den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB).
3.1 Die Partner setzen die im Rahmen der Analyse und Beratung identifizierten Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit des Internetauftritts um. Dies umfasst die Optimierung von Texten, Bildern, Formularen, Videos, Navigationselementen und anderen Aspekten des digitalen Auftritts, die barrierefrei gestaltet werden müssen. Alle Maßnahmen werden in enger Absprache mit dem Auftraggeber umgesetzt.
3.2 Die Partner präsentieren dem Auftraggeber die umgesetzten Änderungen zur Abnahme. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die umgesetzten Änderungen zu prüfen und etwaige Mängel oder Änderungswünsche innerhalb von zehn Werktagen nach Präsentation mitzuteilen. Die Abstimmung soll spätestens nach zehn weiteren Werktagen abgeschlossen und in Textform dokumentiert werden.
3.3 Sollte das Projekt zusätzliche Leistungen beinhalten, wie etwa weitere Anpassungen nach der ersten Umsetzungsphase, so bedürfen diese einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
4.1 Die Partner bieten Schulungen und Workshops für den Auftraggeber an, um das interne Verständnis und die Umsetzung von Barrierefreiheit zu fördern. Die Inhalte der Schulungen und Workshops umfassen unter anderem rechtliche Anforderungen, Best Practices für die Gestaltung barrierefreier digitaler Inhalte sowie praktische Übungen.
4.2 Die Partner sind verpflichtet, dem Auftraggeber eine detaillierte Agenda und Zielsetzungen für jede Schulung oder jeden Workshop vorab zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die notwendigen Teilnehmer und Ressourcen bereitzustellen.
4.3 Die Partner präsentieren dem Auftraggeber die Ergebnisse der Schulungen und Workshops zur (Teil)Abnahme. Der Auftraggeber ist zur (Teil)Abnahme verpflichtet, sofern die Schulungen und Workshops den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Partner aktiv bei der Leistungserbringung zu unterstützen. Insbesondere hat der Auftraggeber die erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien sowie Zugangsdaten in der zur unmittelbaren Verwertung geeigneten Form zur Verfügung zu stellen. Zudem muss der Auftraggeber den Partnern Zugang zu allen relevanten Systemen und Einrichtungen gewähren, insbesondere Hard- und Software, und deren Funktionsfähigkeit während der Vertragsdurchführung sicherstellen.
5.2 Der Auftraggeber benannt Ansprechpartner, welche die erforderlichen Mitwirkungshandlungen ausführen und für die Kommunikation mit den Partnern verantwortlich sind.
5.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine Mitwirkungshandlungen unverzüglich und in vollem Umfang zu erbringen. Versäumt der Auftraggeber, seinen Mitwirkungspflichten nachzukommen, so verlängern sich etwaige verbindliche Vertragsfristen in entsprechendem Umfang. Weitergehende Ansprüche der Partner, insbesondere auf Erstattung von Mehrkosten und das Recht zum Rücktritt, bleiben unberührt.
6.1 Die Partner sind berechtigt, dem Auftraggeber in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen (z. B. monatlich). Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach den bereits erbrachten Leistungen sowie den schriftlichen Absprachen zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe.
6.2 Tätigkeiten, die von den Partnern nach einer Abnahme/Teilabnahme aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers vorgenommen werden, werden mit dem vereinbarten und schriftlich festgehaltenen Stundensatz zzgl. Umsatzsteuer vergütet, soweit sich die Änderungswünsche auf bereits abgenommene Leistungen beziehen.
6.3 Die Partner behalten sich vor, bei fehlender Zusammenarbeit des Auftraggebers eine Zwischenrechnung über alle bis dahin angefallenen Aufwände zu stellen.
6.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
7.1 Die Partner haften nicht für Schäden, die auf der Verletzung von Barrierefreiheitsvorgaben beruhen, die nicht ausdrücklich im Vertrag oder den entsprechenden Vereinbarungen festgehalten wurden. Die Haftung der Partner für alle anderen Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
8.1 Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, Köln als Gerichtsstand vereinbart.
8.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder ihre Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.