Unternehmen müssen bei Kontrollen oder im Streitfall nachweisen, dass ihre Webseiten, Apps und Shops nach anerkannten Standards (z. B. WCAG 2.1 oder EN 301 549) barrierefrei sind. Eine saubere Dokumentation – von externen Prüfberichten über Umsetzungspläne bis hin zu Entwickler-Richtlinien – ist dabei essenziell. So bleiben Sie jederzeit vorbereitet und stellen sicher, dass Ihre digitalen Angebote wirklich für alle zugänglich sind.
Die gesetzliche Grundlage fordert, dass digitale Produkte und Dienste barrierefrei gestaltet sind – etwa nach den international anerkannten Richtlinien WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) mindestens auf Stufe AA oder der europäischen Norm EN 301 549. Doch mit der Umsetzung allein ist es nicht getan. Rechtssicherheit entsteht erst durch belastbare Dokumentation.
Eine nachvollziehbare, gut strukturierte Dokumentation umfasst typischerweise:
Diese Unterlagen dienen im Fall von behördlichen Prüfungen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen als Schutzschild gegen Bußgelder oder Abmahnungen.
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Unternehmen, die frühzeitig klare Strukturen schaffen und ihre digitale Barrierefreiheit systematisch dokumentieren, verschaffen sich nicht nur Rechtssicherheit, sondern stärken auch ihre Marke. Sie signalisieren Verantwortung, Modernität und digitale Reife.
Digitale Barrierefreiheit ist ab 2025 Pflicht – und ihre Nachweisbarkeit der Schlüssel zur rechtlichen Absicherung. Unternehmen sollten daher jetzt handeln: durch Audits, strukturierte Dokumentation und laufende Überprüfung der Konformität mit den relevanten Standards.